Tätigkeitsfelder
Die familienrechtlichen Begutachtungen führen zu psychologisch fundierten Empfehlungen an das Gericht, bei Fragen zur
elterlichen Sorge, im Zusammenhang mit Umgangsfragestellungen, bei möglicher Kindeswohlgefährdung oder
bei Zweifeln an der Erziehungsfähigkeit der Eltern.
Ich unterstütze zudem streitende Eltern während der Gutachtenzeit gemäß §163 FamFG dabei, eine einvernehmliche Lösung zu entwickeln.
Begutachtungen im Familienrecht dauern in der Regel 3 bis 4 Monate.
Ich erstelle psychologische Gutachten zu:
Sorgerechtsfragestellungen
Umgangsfragestellungen
Kindeswohlgefährdung
Bei der psychologischen Begutachtung erfolgt die Orientierung an die anerkannten Richtlinien sowie die
Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht.
Meine Auftraggeber sind Amts- und Oberlandesgerichte.
Was ist ein psychologisches Gutachten?
Ein psychologisches Gutachten dokumentiert ein wissenschaftlich fundiertes Vorgehen und beantwortet eine von einem Auftraggeber vorgegebene Fragestellung. Die Fragestellung betrifft bestimmte Aspekte des Erlebens und Verhaltens einer Person oder mehreren Personen. Im Gutachten werden der diagnostische Prozess und die Beantwortung der Fragestellung nachvollziehbar dargestellt. Die im Rahmen der Begutachtung eingesetzten Methoden werden so beschrieben, dass sie nach wissenschaftlich akzeptierten Gütekriterien beurteilt werden können.
In der familienpsychologischen Begutachtung wird sehr darauf geachtet, die Persönlichkeitsrechte der Eltern und Kinder nicht zu verletzen und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen.
Ablauf
Der Ablauf der Begutachtung beinhaltet üblicherweise folgende Schritte:
- Analyse der zur Verfügung gestellten Akten und möglicher weiterer Schriftstücke
- Psychologische Gespräche mit den beteiligten Kindern und Erwachsenen
- Testpsychologische Untersuchungen
- Hausbesuche
- Beobachtung der Interaktion zwischen Kindern und Erwachsenen
- Informationsgespräche etwa mit Kindergärten, Schulen oder Ärzten